Digitale Schule der Zukunft: iPads für die 8. Klassen
Im Jahr 2025 starteten wir an der WKRS mit der Initiative „Digitale Schule der Zukunft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Das Lernen mit schülereigenen, elternfinanzierten digitalen Endgeräten an unserer Schule begann für alle 8. Klassen im SJ 24/25.
Informationen für die 8. Klassen des Schuljahres 25/26 erfolgen im Herbst 2025. Eine organisierte Beschaffung ist für 2026 geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt wird ausdrücklich von einer privaten iPad-Beschaffung für das kommende Schuljahr abgeraten!
Damit alle Schülerinnen und Schüler bestmöglich arbeiten können, soll jedes Kind ein eigenes iPad haben.
So funktioniert die Anschaffung im Schuljahr 2024/2025
Bis spätestens 31. Januar 2025 sollten Sie folgende Schritte erledigen:
- iPad kaufen:
Kaufen Sie für Ihr Kind ein iPad, das die Mindestanforderungen (siehe Elternbrief) erfüllt. Sie können das Gerät im Elternshop unseres Partners ACS bestellen.
Zum ACS-Eltern-Store:
➡️ Hier klicken (https://wkrs.tabletklasse.de/)
(Das Passwort finden Sie im Elternbrief vom 13.01.2025.)
- Schulische Mindestkriterien = Förderkriterien
- Förderantrag stellen:
Nachdem das Gerät gekauft und bezahlt wurde, können Sie den Förderantrag online ausfüllen.
➡️Zum Förderantrag
Laden Sie folgende Unterlagen vollständig hoch:
- Rechnung und Zahlungsnachweis für das iPad
- Rechnung und Zahlungsnachweis für den Stift
- Zahlungsnachweis für die MDM-Registrierung (sofern nicht bei ACS gekauft)
Damit der Förderantrag durch die Schule zur weiteren Prüfung frei gegeben werden kann, muss der Schule auch die schriftliche Einwilligung zur Aufnahme des Gerätes in die schulische Geräteverwaltung (MDM) vorliegen.
Hinweis: Sie können das iPad und Zubehör auch bei einem Händler Ihrer Wahl kaufen. Es gibt keine Pflicht, über ACS zu bestellen.
Sonderbedarf
Leistungen nach § 21 Absatz 6 SGB II, § 30 Absatz 10 SGB XII
Für den Differenzbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Förderbetrag besteht eine zusätzliche Fördermöglichkeiten für Leistungen nach § 21 Absatz 6 SGB II und § 30 Absatz 10 SGB XII Hierzu muss die leistungsberechtigte Person den entsprechenden Mehrbedarf anzeigen und die Unabweisbarkeit darlegen. Eine schriftliche Bestätigung erhalten Sie nach Prüfung des Einzelfalls.
Für Fragen oder Unterstützung wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns: tablet@wkrs.de