Digitale Schule der Zukunft: iPads für die 8. Klassen

Digitale Schule der Zukunft: iPads für die 8. Klassen

 

Wie im vergangenen Schuljahr starten wir auch im Schuljahr 2025/2026 im zweiten Halbjahr mit der Ausstattung der 8. Jahrgangsstufe im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.


Es geht dabei um die verpflichtende Verwendung eines elternfinanzierten iPads im Unterricht.

Sie erhalten nachträglich eine Förderung in Höhe von 350 €.

Das iPad wird im Unterricht als vielseitiges, ergänzendes Werkzeug eingesetzt. Es ermöglicht eine gezielte Auseinandersetzung mit digitalen Medien, fördert den Ausbau digitaler Kompetenzen und unterstützt effizientere Lernprozesse – zum Beispiel durch individuelle Förderung, unmittelbares Feedback und gemeinsames Arbeiten.

So funktioniert die Anschaffung im Schuljahr 2025/2026

Beginn der Beschaffungsphase: 15.01.2026 (19:00 Uhr Elternabend !)

Bitte erledigen Sie bis spätestens 31. Januar 2026 die folgenden Schritte:

Schritt 1: iPad im EDU-Store kaufen (empfohlener und einfachster Weg)

Kaufen Sie für Ihr Kind ein iPad, das die Mindestanforderungen (siehe Elternbrief) erfüllt.


Am einfachsten ist die Bestellung über den Elternshop unseres Partners ACS:

➡️ Hier klicken: https://wkrs.tabletklasse.de/
(Das Passwort finden Sie im Elternbrief vom 13.01.2026.)

 

Hinweis zur Alternative:


Sie können das iPad und Zubehör auch bei einem Händler Ihrer Wahl kaufen. Es besteht keine Pflicht, über ACS zu bestellen. In diesem Fall muss das Gerät zur Einbindung in die schulische Geräteverwaltung jedoch einmal persönlich durch die Eltern nach Ottobrunn gebracht werden. Dabei fallen zusätzliche Gebühren an, die von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu tragen sind. Link zur nachträglichen Registrierung

 

Schritt 2: Schulische Mindestkriterien = Förderkriterien beachten

Den Elternbrief vom 13.01.2026 mit allen detaillierten Informationen finden Sie im Elternportal.

Für die Anschaffung gelten folgende Förderkriterien (siehe Elternbrief). Bitte beachten Sie diese, damit eine Förderung möglich ist.

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Schritt 3: Förderantrag online stellen

Sobald Sie das Gerät gekauft und die Rechnung erhalten haben, können Sie den Förderantrag online ausfüllen.

Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Diagramm enthält.
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➡️ Zum Förderantrag: dsdz.bayern.de

 

Laden Sie dort die folgenden Unterlagen vollständig hoch:

  • Rechnung und Zahlungsnachweis für das iPad
  • Rechnung und Zahlungsnachweis für den Stift
  • Zahlungsnachweis für die MDM-Registrierung (sofern das Gerät nicht bei ACS gekauft wurde)

 

Damit der Förderantrag durch die Schule zur weiteren Prüfung freigegeben werden kann, muss der Schule außerdem die schriftliche Einwilligung zur Aufnahme des Gerätes in die schulische Geräteverwaltung (MDM) vorliegen.

 

Sonderbedarf

 

Leistungen nach § 21 Absatz 6 SGB II, § 30 Absatz 10 SGB XII

Für den Differenzbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Förderbetrag besteht eine zusätzliche Fördermöglichkeit nach § 21 Absatz 6 SGB II und § 30 Absatz 10 SGB XII.

 

Hierzu muss die leistungsberechtigte Person den entsprechenden Mehrbedarf anzeigen und die Unabweisbarkeit darlegen. Nach Prüfung des Einzelfalls erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

 

Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung benötigen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail:
tablet@wkrs.de