Schulaufgaben
Die Zahl der zu fertigenden Schulaufgaben legt die Realschulordnung (RSO) fest.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie der Schule nach BaySchO § 20 Satz 1 innerhalb von 10 Tagen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen, wenn Ihr Kind am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises fehlt.
Versäumt ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung einen angekündigten Leistungsnachweis, wird nach RSO § 21 Satz 4 die Note 6 erteilt.
Termine für die Schulaufgaben werden im Elternportal frühzeitig angezeigt. Wenn ihr Kind eine Stegreifaufgabe geschrieben hat, erscheint der Termin nachträglich im Elternportal. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Kind nach.