Befreiung vom Unterricht

In dringenden Fällen ist es der Schulleitung möglich, einen Schüler im Vorfeld für einen oder mehrere Tage vom Unterricht zu befreien. Diese Genehmigung kann nur in Ausnahmefällen aus einem triftigen Grund und nicht direkt vor oder im Anschluss an die Ferien erfolgen.

Hierzu ist es erforderlich, dass ein schriftlicher Antrag seitens eines Erziehungsberechtigten über das Elternportal mindestens drei Tage vorher im Sekretariat eingeht, der den Sachverhalt überzeugend und ausführlich darlegt. Anderenfalls kann eine Freistellung vom Unterricht nicht gewährt werden.

Sie erhalten innerhalb eines Arbeitstages Rückmeldung über den Status des Antrags, der dann von ihrem Kind im Sekretariat unterschrieben abgeholt werden kann.

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